Bio-Imker-Honig

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Auszüge aus den Richtlinien für ökologische Bienenhaltung des Verbundes Ökohöfe Nordost e.V.

Vorbemerkungen

In einem dicht besiedelten, hoch industrialisierten Land in Mitteleuropa ist es für einen Imker nur in Ausnahmefällen möglich, seine Bienen ausschließlich in naturbelassenen oder ökologisch bewirtschafteten Gebieten weiden zu lassen. Geregelt werden daher hier Maßnahmen des Imkers, nicht die Bienenweide. Die Mindestanforderungen an die Wahl des Standortes werden in diesen Richtlinien geregelt.

Standort der Bienenvölker

Bei der Standortwahl sind ökologisch bewirtschaftete oder naturbelassene Flächen zu wählen. Um den Bienenstock muss die Bienenweide im wesentlichen aus Pflanzen des ökologischen Landbaus und/oder Naturgebieten bzw. Waldflächen, sowie aus Kulturpflanzen von landwirtschaftlichen Flächen bestehen, die entsprechend einem EU anerkanntem Umweltprogramm bewirtschaftet werden.

Im direkten Umkreis von 3 km dürfen sich keine nennenswerten Verschmutzungsquellen landwirtschaftlichen und nichtlandwirtschaftlichen Ursprungs (z.B. Industriegebiete, Autobahnen, Abfalldeponien, Müllverbrennungsanlagen) befinden.

Besteht der Verdacht auf Belastungen durch Kontamination, sind die Bienenprodukte zu untersuchen. Bei Bestätigung des Verdachtes ist der Standort aufzugeben. Wenn dies nicht möglich ist, dürfen die dort erzeugten Bienenprodukte nicht unter dem Warenzeichen des Anbauverbandes vermarktet werden.

Beuten (das sind die Bienenwohnungen)

Die Beuten müssen aus natürlichen Materialien wie Holz, Stroh oder Lehm bestehen. Davon ausgenommen sind die Kleinteile, Dachabdeckungen, Gitterböden, Fütterungseinrichtungen und Isolierung.

Als Klebstoffe sind möglichst schadstoffreie Leime und Anstrichstoffe (z.B. Naturfarben auf Leinöl- oder Holzölbasis) zu verwenden. Anstrichstoffe mit chemisch-synthetischen Farb- und Konservierungsstoffen sind ausgeschlossen. Eine Innenbehandlung der Beuten ist außer mit Bienenwachs, Propolis und Pflanzenölen nicht erlaubt. Die Reinigung und Desinfektion, ist mit Hitze (Flamme, Heißwasser) oder mechanisch vorzunehmen.

Wachs und Waben

Ziel ist es, mit Naturwabenbau zu imkern und eine fortwährende Wachserneuerung aus eigenen Mitteln zu erreichen. Den Bienenvölkern ist verstärkt die Möglichkeit zu geben, Naturwabenbau zu betreiben. Mittelwände, Anfangsstreifen und andere Wachsprodukte dürfen nur aus Wachs einer ökologischen Imkerei hergestellt werden, die diese im Naturwabenbau erzeugt hat. Wachszukäufe sind aufzuzeichnen. Kunststoffmittelwände sind nicht zugelassen.

Im Bienenwachs dürfen keine Rückstände nachweisbar sein, die auf eine Varroa- oder Wachsmottenbekämpfung mit in den Richtlinien ausgeschlossenen Mitteln schließen lassen.

Beruhigen und Vertreiben der Bienen

Schonender Umgang mit den Bienen ist Grundsatz der ökologischen Bienenhaltung. Zum Beruhigen oder Vertreiben sind chemisch-synthetische Mittel nicht erlaubt.

Bienenfütterung

Die Fütterung der Bienen sollte im Rahmen der betrieblichen Möglichkeiten mit Honig von der eigenen Imkerei erfolgen. Als Futtermittel dürfen nur ökologisch erzeugte Futtermittel eingesetzt werden. Die Verfütterung von Öko-Zuckersirup oder Öko-Zuckermelasse ist auf die Überwinterung und Jungvolkbildung zu beschränken und bedarf der Zustimmung durch die Kontrollbehörden.

Ausreichende Honig- und Pollenreserven sind für die Überwinterung in den Waben zu belassen. Eine Zusatzfütterung ist nur als Trachtlücken- und Notfütterung zulässig, und erfolgt ausschließlich zwischen letzter Honigernte und dem Beginn der nächsten Flugperiode.

Die Fütterung mit Pollenzusatzstoffen ist nicht gestattet.

Bienenhaltung / Bienengesundheit

Förderung der Selbstregulation und -heilung ist Leitgedanke aller Maßnahmen. Der Einsatz von chemisch-synthetischen und teilsynthetischen Medikamenten ist verboten. Zur Bekämpfung der Varroa-Milbe und anderer Krankheiten ist neben biotechnischen und biophysikalischen Methoden der Einsatz von

zulässig.

Das Beschneiden von Bienenflügeln sowie andere Verstümmelungen sind verboten. Sämtliche Behandlungsmethoden sind aufzuzeichnen.

Drohnenbrut darf nur zum Zwecke der Varroabekämpfung entfernt werden.

Honiggewinnung, -behandlung und -kennzeichnung

Die Honiggewinnung in der ökologischen Imkerei hat unter Berücksichtigung aller bekannten qualitätserhaltenden Gesichtspunkte nach den Prinzipien der sorgsam angewandten, guten fachlichen Praxis (ausreichender Reifegrad des Honigs, keine Brut in den Waben, Arbeit mit lebensmittelechten Materialien) zu erfolgen. Der Einsatz chemischer Repellents sowie das Abtöten der Bienen im Rahmen der Honigernte sind verboten. Die wertgebenden Bestandteile des Honigs sollen durch Lagerung und Abfüllung möglichst wenig beeinträchtigt werden. Druckfiltration ist nicht erlaubt. Durch Wahl geeigneter Abfüllverfahren ist eine Erwärmung auf mehr als 40 Grad Celsius auszuschließen. Die Lagerung soll dunkel, kühl und trocken erfolgen.

Auf den Honiggläsern ist im Sinne einer klaren und wahren Kennzeichnung folgender Hinweis (sinngemäß) anzubringen:

Wegen des großen Flugradius' der Bienen ist nicht zu erwarten, dass sie nur oder überwiegend ökologisch bewirtschaftete Flächen befliegen.

Stand: 15.01.2012, © 2007-2015 Andreas Vent-Schmidt, alle Inhalte sind urheberrechtlich geschützt.
Die Bezeichnung „Bio-Imker-Honig“ sowie das dazugehörige Logo sind eingetragene Warenzeichen.